Übungsleiter

Informationen für Übungsleiter

Lizenzen und Qualifikation:

  • Staatlich geprüfte Übungsleiter bestätigen, dass sie im Besitz einer gültigen Lizenz sind und diese durchgehend während ihrer Tätigkeit behalten.
  • Der Übungsleiterschein muss jährlich bis zum 1. Februar zur Beantragung der Vereinsförderpauschale vorgelegt werden.
  • Weitere Übungsleiter versichern, dass sie über die nötigen Kenntnisse zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügen.

Vergütung:

  • Es erfolgt eine Vergütung für geleistete Übungsstunden (jeweils 60 Minuten) sowie für Einsätze bei Sportveranstaltungen als Trainer oder Betreuer.
  • Es werden nur nachweislich dokumentierte Stunden vergütet. Jeder Übungsleiter hat zu Beginn des Jahres die Bestätigung zur Berücksichtigung der steuerfreien Aufwandsentschädigung i. S. des § 3 Nr. 26 EStG einzureichen.

Abrechnung:

  • Die Abrechnung der Stunden muss zeitnah zum 30.12. erstellt und innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Abteilungsleiter oder Vorstandsmitglied übergeben werden. Bitte hierfür das untenstehende Formular nutzen.
  • Spätester Abgabetermin ist der 15. Januar des Folgejahres. Danach verfällt der Anspruch auf Vergütung.

Für Rückfragen zum Thema Übungsleiter gerne an die Abteilungsleiter oder direkt an Lukas Handschuh richten.

Lukas Handschuh
0151/22 37 99 89
lukas.handschuh@fsv-sandharlanden.de